Link: Der Schanzgraben von Langendernbach bis Höchstenbach.

Schanz2klBis heute ist völlig unklar von wem diese imposante und wenig bekannte Landwehr errichtet wurde. An vielen Stellen ist die Landwehr noch sehr gut erhalten. Von der tiefsten Grabensohle bis zur Wallspitze lassen sich stellenweise noch über 3 Meter messen. Die ursprünglichen Dimensionen waren noch gewaltiger, da der Wall natürlicherweise im Laufe der Jahrhunderte eingesackt ist. Es ist daher verwunderlich, dass es keine weiterführenden Erforschungen über dieses Bauwerk gibt. Daher hat der Schanzgraben hier nun seine eigene Seite bekommen.

Landwehr-Skizze

Es existiert eine Skizze mit einer Beschreibung etwa aus 1960 deren Urheber mir nicht bekannt ist:

                Schanzgrabenkl

Ein Schanzgraben, auch Landgraben oder Römergraben genannt, begann am Elbbach bei Langendernbach zog in südwestlicher Richtung nach Wilsenroth und hielt gegen Ende des 17. Jahrhdts. in seinem weitern verlauf fast die Grenze zwischen dem ehemaligen Kurtrier und Westerburg, Kurtrier und Nassau Hadamar, Nassau hadamar und Wied, Wied und Sayn Hachenburg, Kurtrier und Sayn Hachenburg ein. Diese Herrschaftsbereiche waren in den vergangenen Jahrhunderten durch Erb- und sonstige Auseinandersetzungen einem ständigen Wechsel unterworfen. Weitere Änderungen ergaben sich noch in der Folgezeit

Die Grenzbefestigung “Schanzgraben” berührt die Gemarkungen Langendernbach, Wilsenroth, Berzhahn, Willmenroth, Rothenhain, Lochum, Alpenrod, den Bellershof, wo sie die Wied überschreitet, und endet bei Mündersbach.

Auf der Teilstrecke zwischen dem Geisenwald bei Kölbingen und Mündersbach sind die Reste dieser Landwehr noch gut zu erkennen. Sie bestehen teils aus einem bis über 2 m tiefem Graben mit einseitigem Auswurf, teils aus einem mit Buschwerk und Dornengestrüpp überwachsenen Wall.

Landgraben und Schanzgraben haben im wesentlichen die gleiche Hauptrichtung und überschneiden sich an mehreren Stellen. Es ist deshalb nicht leicht, die Reste der beiden Anlagen richtig zuzuordnen. Flurbezeichnungen und Grenzensteine können hierbei eine wertvolle Hilfe sein.

Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang u.a. auch die Flurnahmen  “Auf der Wacht” und Schänzchen bei Rothenbach.

Hier endet das Dokument

Ich habe in mehreren Jahren versucht den Verlauf zu rekonstruieren. Bei diesen Nachforschungen fiel mir auf, dass einige Namen / Flurbezeichnungen in verblüffendem Zusammenhang mit dieser Landwehr zu stehen scheinen:

Der Flurname: “Weiße Mauer” bei Westerburg. Angrenzender Flurname: “Alte Landwehr”.

“Weißer Landstein” bei Gershasen.

Der Flurname “Weißheck” bei Langenhahn.

Das “Weiße Haus” bei Hintermühlen heute Einhaus (gezeichnet  in einer Karte von Tranchot)

Der “Weiße Weg” in Rothenhain

Der Bach “Weißer Graben” bei Lochum.

Und etwas weiter gibt es dann noch den “Weißenstein”

Sämtliche “weißen” Orte liegen unmittelbar an der Landwehr.

Im Laufe der Jahre habe ich meterlange Karten aus ausgedruckten Luftbildaufnahmen zusammengeklebt, um eine genaue Verlaufskarte zu erstellen. Ich bin immer wieder ins Gelände gefahren, um den Verlauf anschließend zu kartographieren. Dabei musste ich mich mühsam und zeitraubend bei den ortsansässigen Zeitgenossen erkundigen, ob vielleicht noch jemand etwas weiß oder noch eine Teilstelle kennt. Leider gab es noch zu viele Lücken, um den gesamten Verlauf eindeutig zu bestimmen. Je weiter ich mich dabei von meinem Heimatort entfernte, um so schwieriger wurde die Suche. Bald wurde mir klar: Der Wall ist zu lang für einen einzelnen Freizeitforscher! Eine Publikation schien mir aufgrund der Länge und der fehlenden Teilstücke des Landgrabens nur  mit großen Kompromissen und Einschränkungen bezüglich der Darstellung möglich. So hatte ich es fast schon aufgegeben,.

Ich bin jedoch überzeugt, dass es bei Nutzung der interaktiven Google-Karten mit weiteren Heimatforschern, die an dieser Karte mitarbeiten, doch noch gelingt.

Einer der wichtigsten Hinweise tauchte im Archiv auf:

Schon 1767 war auch nicht mehr bekannt woher diese Landwehr stammte, und man versuchte durch eine Begehung zu erfahren, welchem Territorium diese Landwehr zuzuordnen sei. Diese Begehung wurde damals sorgfältig protokolliert.
Bei einer anderen Recherche im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden stieß der Heimatforscher Antonius Kunz auf dieses Protokoll. Seiner Aufmerksamkeit und Mühe ist es zu verdanken dass wir seine Abschrift hier lesen können:

Instrumentum Notariale
Das sogenannt Gebück auf der einen Seite der Mertinger Heide betreffend

[In Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik normalisierte Wiedergabe des Textes; kursiv Wiedergegebenes entspricht der Originalschreibung.]

… bemerkt werde, dass dieses Gebück mehrere Stunden weit diesseits der Mertinger Heide in diesseitigem unstreitigen Hochgräflichen Territorio gar deutlich gesehen werde, und da, wo das Hochgräflich-Wiedische Territorium aufhöre, durch den Herschbacher Wald … bis an die Mertinger Heide fortlaufe, sodann von derselben weg mehrere Meilen weit durch die Wiedischen und Nassau-Dillenburgischen Lande, und zwar dergestalt fortziehe, dass auf beiden Seiten desselben unstreitig einerlei Territorium anliege, … seiner Natur und Lage nach unmöglich eine Grenzscheide sein könne. …

So requirieren wir denselben hierdurch mit zwei dazu Subrequirierten Zeugen, sich an bemelten Ort zu verfügen und mit Zuziehung eines der dortigen Gegenden völlig kündigen Mannes dieses Gebück, so wie solches bei Rückerodt … anfängt … und durch den Neuen und großen Weiher bei Seeburg fort linker Hand durch die Dreifelder und Linder Gemarkung nach Rotzenhan, Bihlingen und weiter durch die Nassau-Dillenburgische Lande zieht, zu begehen, alles was er der diesseitigen Haupt-Absicht gemäß, nämlich dass solches Gebück nirgends eine Landesgrenze sei, … vorfindet, bestimmt und deutlich in sein Notariats-Protokoll aufzuzeichnen, auch wenn  es tunlich, sich von jeden Ortes Beamten darüber … in beglaubter Form attestieren zu lassen.

Actum von Seeburg an gegen Westen zu, bis in das Gräflich-Hachenburgische Territorium. Mindersbach den 25. Februar 1767.
… dass solches, nach seiner jetzigenBeschaffenheit fast nur den bloßen Namen eines Gebückes führe, obschon es von den Einwohnern Hachenburgisch- und Neuwiedischer Gebiete allenthalben also, im Nassauischen Lande aber bald Gebück, bald Schantz-Graben benannt werde; denn es besteht bald aus einem, bald aus zwei- und dreien, teils ziemlich tief, teils seichten, hin und her aber, wo Ackerland und hoher Wald ist, fast und unmerkbaren Gräben, welche und welcher mit einem überwachsenen, durchgängig ein großes Altertum redenden Aufwurf versehen, der dann und wann mit etwelchen Erlen und Schlehen-Sträuchern ohne Ordnung bewachsen, bald aber unbewachsen ist. Ein Überbleibsel aber von einem wahren alten Gebück habe im Gräflich-Hachenburgischen Territorio bei Mindersbach, welcher Einwohner Waldung an den Herschbacher Wald gegen Norden anstößt, gefunden; denn allda am Ende des Mindersbacher Waldes erscheint dieses wieder anfangende Gebück hier und dort noch mit alten Hahn- und büchenen- sehr alten, kurzen und dicken Stämmen versehen, daran – welchen dicke Äste niedergebückt und untereinander verflochten nach dem Graben und Aufwurf fortlaufen.

Der Lauf des sogenannten Gebücks ist aber folgender. Ich habe etwas hinter Seeburg auf … Neuwiedischer Hoheit auf der Landstraße nach Hachenburg zu den Augenschein angefangen und bin dem Gebücke gegen Westen zu nachgegangen.
Nahe dem bemelten Seeburg finden sich zwei ziemlich tiefe Gräben dies- und jenseits der Straße mit einem in deren Mitte ersichtlichen mit Wasen überwachsenem alten Aufwurf, der drei- ad vier Schritte oben breit ist. Diese Gräben und Aufwurf laufen bis an den Schmidthahner oder Neuen Weiher fort und an; sind aber, wo inzwischen Ackerland ist, allem Anschein nach mit umgeackert, jedennoch aber beim gleichbemelten Weiher wieder, und in vollem Maße, ersichtlich. Andererseits dieses Neuen Weihers zwischen Norden und Westen fangen drei Gräben und Aufwurf linea recta wieder an, sodass sie dem Augenmaß nach einen fünf- oder sechsten Teil des Wassers im Durchschnitt, der sogenannten Mertinger Heide, gegen die sogenannte Grauwiese, einverleiben; die übrigen vier oder fünf Teile aber, gegen Schmidthahn zu, dem sonstigen Wied-Neu-Wiedischen Territorio belassen. Bemelte drei Gräben, wovon der unterste gegen Westen zu, von dem mittleren dreiunddreißig, hinc inde plus minus, Schritt, der mittlere aber von dem oberen, gegen Aufgang zu, zu sechs und mehreren Schritten auseinander liegt, laufen in gerader Linie bis auf den also benannten Mertinger Schlag herunter, allwo der mittlere Graben vom oberen nur dreizehn Schritt abweist.

Vom besagten Schlag hingegen laufen diese drei Gräben, nur mit Wasen bewachsen, fort, bis an die also benannten Gebücks-Erlen; zwischen diesen und der Gebücks- oder Münchs-Wiese aber hinunter bis an das Ende der Erlen, allwo man einen öden Gräflich-Neu-Wiedischen Weiher-Platz,das Kammer-Diener-Weihergen genannt, merkbarlich auf der Seite gegen Hoborn zu sieht. Welches Weiherchen, wie man auf der Seite des Damms bemerkt, von den zwei untersten Gräben in der Mitte durchschnitten wird, so, dass die eine Halbscheid, gegen Westen zu, an die Münchs-Wiese, die andere aber gegen Aufgang zu an obengesagte Gebücks-Erlen anstößt. Sie laufen fort bis an eine Bach, die Hortenbach genannt; bis an selbige ist, vom Anfang dieses Augenscheins an, meiner fleißigen Erkündigung nach beiderseits Hochgräflich-Neu-Wiedisches Territorium. Über die Hortenbach hinüber laufen nunmehr zwei Gräben, mit dem Aufwurf; aber hin und wieder seichte, dann und wann fast unmerkbar; sie laufen so fort über die sogenannte Hortenbacher-Wiese, in welcher sich der Aufwurf beider Gräben wieder deutlich zeigt, bis an den Herschbacher Wald, in welchen er noch fünfzig Schritt weiter hinein sich merkbar darstellt; alsdann aber außer allem Augenschein bleibt. […; Angaben zu territorialen Verhältnissen] Durch diesen Herschbacher Wald habe ich mich der Fuhr-Straße nach, hindurch, und bis nach Mindersbach … begeben, weil der Mindersbacher Wald nördlicherseits an jenen, der Herschbacher genannt, anstößt; fort mich allda erkündiget … dieses Mindersbacher Gebück unter Anführung der vom Schultheißen Kirchberg dazu comittierten, Hachenburgischer Jäger Sohn und Sendschöffe Pfeiffer, in Augenschein genommen und befunden, dass solches oberhalb Mindersbach aus dasiger Waldung heraus komme, und zwar, wie er, Sohn und Pfeiffer mittels Anzeigung des Hartenfelser Kopfs im Wald angaben, in gerader Linie, … was maßen abgehörtes Gebück zwischen Welkenbach und Roßbach … über HahnenSeiffen bis an [Mors…er??], allwo welches Gebück der Landesteilung zwischen Hachenburg und Dierdorf … ausersehen worden wäre, bis an den Schlagbaum, sodann einen Strich durch das Ansbachische Territorium, … fort rechter Hand auf Schöneberg, Lichtenthal … auslaufen tue.

27. Februar bis 3. März inclusive 1767 von Seeburg an, gegen Osten zu, bis an das Nassauische Gebiet hab mich, Beiseins oberwähnter Gezeugen, von Stahlhofen aus wieder über Seeburg an den jenen Ort der Hachenburger Poststraße begeben, allwo am 25. Dieses den Augenschein gegen Westen zu angefangen hatte, um nunmehr den Lauf des sogenannten Gebücks östlicherseits auch zu examinieren; und habe befunden, dass der nämliche Gebücks-Aufwurf von besagter Poststraße bis auf den … großen Weiher laufe, und von darinnen diesen Weiher, ungefähr wie sich drei gegen eins verhält, nörd- und südlich durchschneide, weil auf der anderen Seite dieses … Weihers, gegen Osten, mehr besagter Aufwurf oder Gebück sich wieder dem Auge darstellt, und etwas mehr erhoben, hier und dort mit Birken und Büchen-Stahlen bewachsen, durch Flersch-Seifen … Dreifelder Gemarkung hinauf, durch das also genannte Fahren-Stück, allwo sich dann und wann die zwei auch drei Gräben merklich zeigen, auf den, auch so besagt werdenden Wilden Hahn, und so weiter auf  den Flor der Einwohner zu Linden … welchen Flor sotane Einwohner das Steingen nennen, fortlaufe. An diesem Flor verliert sich sotaner Gebücks-Graben oder Aufwurf, weil ein flacher Ackerland darüber läuft. [Alte Leute in Linden erklären, dass in ihrer Nachbarschaft bei Lochheim und Rotzenhahn das Gebück wieder anfange gesehen zu werden; Johann Faust, ein 77-jähriger Greis, erklärt, er besitze noch ein Dokument eines Teil-Zettels vom Jahr 1622, in welchem das vorhinnige Gebück bei der Erbteilung zwischen Peter Müller und seinem Schwager Henrichen zum Langenbaum als „eine Fuhr oder Tam auff der Linderflohr Steingen“ angezogen, und dabei bemerkt werde, dass an dem Zaun des Gebücks jedem Teilnehmer ein Anteil vorbehalten worden wäre; Urkunde vom 23. Februar 1622: „Peter Müller zu Wülfferlingen, in beysein wilhelm Kemps, putz Clausen, Jung wilhelms Tönges, alle drei zu Dreifelden, und Just zum Langenbaum wohnent … Item, zum steingen, langs das geböck, jedem halb, unterschiedlich, und unvertheilt, und jedem sein Theil Zauns“].

bei Ziegenahl eine halbe Viertelstunde von Linden entlegen sich etliche hundert Schritt weit, an der Landscheidung [NR-Hbg.] sehr deutlich zeige und wieder anfange; und zwar zwischen dem Raubusch und Oberholz, allwo … beiderseiten das Gebück befindlich ist. Es läuft hierauf durch die sogenannte Schul-Wiese weiter herauf bis Lochheim; zwischen dem Dorf und Dodenberg herunter …, durch den Wiesengrund hinüber, an die sogenannte Clauß; allwo es an die auch also benannte Schantzgräben anstößt und mit selbigen sich vereinigt, fort einen einzigen Lauf formiert; diese Schantzgräben sind an sich keiner anderen Bemerkung als sogenannte Gebück, sie bestehen aus sehr entscheidenden zwei Aufwürfen und Gräben, welche das Ackerland vom Wiesengrund absondern und als heraufwärts nach Rothenhahn laufen, solchen Ort aber etliche hundert Schritt linker Hand liegen lassen. Die Einwohner … scheinen aber dieses Gebück Schantzgraben zu nennen, weil rechter Hand dieser Gräben, nahe bei Rotzenhahn gegen Linden zu, ein sehr hohes Schäntzgen, gleichsam als ein Bollwerk, mit zwei rund herum laufenden Gräben versehen, sich zeigt, und im weiteren Fortlauf nach Bihlingen zu, abermal rechter Hand eine solche Schantz oder Redoute ins Auge fällt [Nassau-Dillenburgischer Landesausschuss Lieutenant Anton Cornap und Geschworener Johann Sebastian Bender, beide Rotzenhahn, befragt, Bender weist ab der Clauß den Verlauf].

… bis nach Bihlingen nächst an das Dorf, allwo es sich rechter Hand in den Wiesen verliert, andererseits aber wieder anfängt über das sogenannte Alte Feld herauf, sodann aber wieder bis an das Neue Haus zwischen …. Herunter läuft … fort das Dorf Pfeiffenstertz …. Und die Hintere Mühl … linker Hand liegen lassend bis an die Elbbach im Wiesengrund sich erstreckt.
Andererseits dieses Elbbaches, nach Braunscheid zu, ist bloß Chur-Trierisches Territorium … keine Spur eines Gebücksgrabens oder Aufwurfs mehr zu erfinden … an der Elbbach gänzlich aufhören.

[Einwohner im Neuen Haus: Peter Steupper]

Nicolaus Josephus Stingel (Notar)
Peter Schwickart (Zeuge)
Andreas Reusch (Zeuge)