Link: Der Schanzgraben von Langendernbach bis Höchstenbach

Link: Der Limes im Westerwald

Wallanlagen, Landwehren und Gebücke im Westerwald:

Landwehren bestanden meist aus einem einfachen Graben, in der Ebene auch als Landgraben bzw. Wassergraben als Hindernis, hinter dem sich ein aus dem Grabenaushub geschaffener Erdwall befand. Dahinter stand das eigentliche Hauptgrenzhindernis, ein etwa 20 bis 50 Meter breiter dichter, verflochtener Gehölzstreifen. Im Bergland wurde der Verlauf den natürlichen Gegebenheiten wie Felsen, steilen Abhängen und Wasserläufen etc. angepasst. Oft wurde in einem Abstand von zehn bis 30 Metern ein zweiter Graben angelegt.
Bewachsen waren der Gehölzstreifen und die Wälle mit einer Hecke aus Hainbuchen, die in Mannshöhe geschnitten wurden und deren Äste abgeknickt, mit den anderen Ästen verflochten und in den Boden zum erneuten Ausschlagen gesteckt wurden. Daraus ergab sich das so genannte Gebück. Als Untergehölz nutzte man, damit die Hecke undurchdringlich wurde, Heckenrosen, Weißdorn, Schwarzdorn oder Brombeeren. Daher stammt mancherorts der Name „Gedörn“. Die Anlage wurde darüber hinaus von höherem Bewuchs freigehalten. Das Vorfeld war größtenteils gerodet.
Wie eine Wehrhecke/Gebück angelegt wurde, beschreibt Pater Hermann Bär vom Kloster Eberbach 1790 wie folgt:
„Die Anstalt ward auf folgender Art getroffen. Man warf (schnitt) die in diesem Bezirke stehenden Bäume in verschiedener Höhe ab, ließ solche neuerdings ausschlagen und bog die hervorgeschossenen Zweige nieder (biegen-bücken). Diese wuchsen in der ihnen gegebenen Richtung fort, flochten sich dicht ineinander, und brachten in der Folge eine so dicke und verwickelte Wildnis hervor, die Menschen und Pferden undurchdringlich war.“
Bei regelmäßiger Pflege und „Hege“ entstand so im Verlaufe eines Jahrzehnts ein nahezu undurchdringlicher Gehölzstreifen. Aufwändigere Landwehren mit Verteidigungsfunktion bestanden aus mehreren parallelen Gräben und Aushubwällen mit Bepflanzung. Insbesondere Doppelgräben sollten verhindern, dass sie von Reitern übersprungen werden konnten. Weitere Ausführungen waren die so genannte Wehrhecke (Knick), zu deren Unterhalt das Knickgeld eingezogen wurde.
In Hessen hatten Ende des 17. Jahrhunderts viele Dörfer an wichtigen Straßen oder in Grenzlage Befestigungen, unabhängig von den wehrhaften Kirchen, wie der hessische Chronist Johann Just Winkelmann 1697 erwähnt. Er schreibt:
„Heutiges Tages sind beynahe die meiste grose Flecken und Dörfer in Hessen mit einem Graben und Aufwurf umführet / damit sie sich für geringe Partheyen wehren können.“
Die Befestigung konnte aus Zäunen (Etter oder Dorfetter genannt), Hecken (Hainbefestigung), Wall und Graben (trockener wie Wassergraben) und aus Toren bestehen.
Ein anderes, temporäres künstliches Hindernis, im Verteidigungsfall relativ schnell zu errichten und tauglich Lücken in einer Landwehr zu schließen, war der Verhau. Er wurde auch als erstes Annäherungshindernis vor Burgen, Stadtmauern, Schanzen und militärische Lager gelegt und wurde errichtet aus gefällten und zerschnittenen – „verhauenen“ – Bäumen, Sträuchern und Dornen. Mit einem Verhau sicherte man auch fallweise die Neuanlage einer Landwehr, bis sie funktionstüchtig war. Da ein Verhau aus Totholz bestand, war er nach dem Austrocknen relativ einfach durch Abbrennen zu beseitigen.

Quelle: Wikipedia

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